Corona-Notfallgesetzgebung: VDIV Deutschland fordert gesetzliche Erleichterungen für Eigentümerversammlungen
In einem alarmierenden Schreiben an die Bundesregierung fordert der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), die Regelungen zum Abhalten von Eigentümerversammlungen für das Jahr 2021 im Rahmen der Notfallgesetzgebung deutlich zu lockern. Ohne den Spielraum für reine Online-Formate, wie sie bereits im Zuge der Corona-Pandemie beim Vereins- und Aktienrecht explizit geschaffen wurden, drohen erhebliche negative Konsequenzen für Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch für das Erreichen der Klimaschutzziele und für mittelständische Unternehmen.