Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer
Bundestag und Bundesrat haben dem Corona-Konjunkturpaket zugestimmt und so den Weg unter anderem für eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer geebnet. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 wird der reguläre Satz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von bisher 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Für Immobilienverwaltungen bringt dies erheblichen Mehraufwand insbesondere im Rechnungswesen mit sich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die in den unterschiedlichen Zeiträumen erbrachten Leistungen entsprechend den geänderten gesetzlichen Bestimmungen korrekt abgerechnet werden.