Wir kümmern uns um Mieteingänge, Abrechnungen und Mieterkommunikation – mit klaren Prozessen und fester Ansprechperson.
Mietverwaltung für Wohn- & Gewerbeobjekte
Als Eigentümer möchten Sie vor allem eines: reibungslose Abläufe und volle Transparenz. Genau dafür übernehmen wir die Mietverwaltung Ihrer Wohn- und Gewerbeobjekte – vom Vertragsabschluss und der Übergabe über die laufende Kontrolle der Mieteingänge bis zur Abrechnung und Koordination von Reparaturen. Sie erhalten klare Prozesse, saubere Dokumentation und eine persönliche Betreuung statt anonymer Kommunikation.
Im Gewerbebereich bringen wir zusätzlich Erfahrung mit gewerblichen Vertragsstrukturen, Betriebskostenlogiken, steuerlicher Abstimmung und umsatzsteuerlichen Fragestellungen rund um Miete und Betriebskosten ein.
Mieteingänge, Betriebs- und Nebenkosten zuverlässig im Blick.
Regelmäßige Kontrolle Sicherheit für Eigentümer
Zahlungen, Vereinbarungen und Objektzustand regelmäßig geprüft.
Persönliche Betreuung Direkt und zuverlässig
Feste Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Dienstleister.
Leistungen der Mietverwaltung
Mieterwechsel & Verträge
Nachweis von Mietinteressenten bei Erstbezug und Mieterwechsel
Einholung einer Selbstauskunft
Geeignete Insertion
Besichtigung des Mietobjektes, Verhandlung des Vertrages bis zur Unterschriftsreife
Abschluss von rechtlich geprüften Mietverträgen
Übergabe, Sicherheiten & Abrechnung
Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters, insbesondere von Mietkautionen, die auf einem Treuhandkonto der Eigentümer gesondert von ihrem sonstigen Vermögen geführt werden
Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
Abrechnung der Betriebs-/Nebenkosten sowie Heizkostenvorauszahlungen gegenüber den Mietern
Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines Übergabeprotokolls
Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnungen
Laufende Betreuung, Kontrolle & Instandhaltung
Ständige Kontrolle von eingehenden Mieten (einschließlich Betriebs-/ Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung von rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden
Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt (Staffelmiete) oder errechnen lässt (Wertsicherungsklausel)
Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen
Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Austauschs mit den Mietern
Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Abschluss von Wartungsverträgen und Auswahl zuverlässiger und kostengünstiger Firmen
Regelmäßige Objektbegehungen sowie Gespräche mit Hausmeistern bzw. Mietern
Bei wichtigen Vorkommnissen direkte Information und Rücksprache mit den Eigentümern